Bezirksanlage Zürich: Die rw+ Gesellschaft von Architekten soll neues Gefängnis bauen

Manuel Pestalozzi
6. Februar 2024
Die Eingangsfassade ist geometrisch streng gegliedert. (Visualisierung: © rw+ Gesellschaft von Architekten)

Im Architekturwettbewerb für das neue Zürcher Bezirksgefängnis war verlangt, die bestehende Bezirksanlage in der Nähe des Helvetiaplatzes im Stadtkreis 4 mit einem Ersatzneubau umzugestalten. Das Bauwerk entstand zwischen 1914 und 1916 nach den Plänen der Architekten Pfleghard und Häfeli. Später wurde die Anlage zu einem geschlossenen Blockrand ergänzt. Sie beherbergt auch das Bezirksgericht und die Staatsanwaltschaft. Das besagte Gefängnis befindet sich heute in Quertrakten im Inneren des Blockrands und verfügt über 153 Haftplätze. Schon des Öfteren sollte es vergrössert und aktuellen Standards angepasst werden. 1980 gewann das Büro Theo Hotz einen entsprechenden Wettbewerb. Die Zürcher Architekten hatten damals einen halbrunden Zellentrakt mit sieben Geschossen für 180 Gefangene vorgeschlagen. 1982 jedoch wurde das Projekt, das zu diesem Zeitpunkt bereits als veraltet galt, vom Stimmvolk abgelehnt.

Der Neubau steht in der Fassadenflucht der Kanzleistrasse, die durch den Blockrand verläuft. (Visualisierung: © rw+ Gesellschaft von Architekten)

Nun wurde die Aufgabe erneut in Angriff genommen – diesmal mit dem Ziel, die Zahl der Haftplätze zu reduzieren. Dies wird möglich dank des Polizei- und Justizzentrums (PJZ), das von Theo Hotz Partner Architekten entworfen wurde und den Mangel an Haftplätzen in Zürich inzwischen behoben hat. So wurden im Planungswettbewerb im offenen Verfahren lediglich 90 Untersuchungshaftplätze gefordert. Der Ersatzneubau sollte sich im vorgegebenen Perimeter am bisherigen Standort mit einer Gebäudetypologie umsetzen lassen, die sich am Bestand orientiert. Mit dem Projekt verfolgt der Kanton Zürich das erklärte Ziel, für die moderne Untersuchungshaft über Zellen zu verfügen, die hinsichtlich Grösse und Belichtung den geltenden Normen entsprechen und eine adäquate Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Im Fokus liegt dabei die Resozialisierung der Inhaftierten.

Den Sieg errang schlussendlich die rw+ Gesellschaft von Architekten aus Berlin. Ihr Projekt überzeugte die Jury mit seinem städtebaulichen Ansatz: Der Entwurf orientiert sich an der T-Form des heutigen Gefängnisbaus. Er vermittle, so das Preisgericht, zwischen den unterschiedlichen Bestandsbauten. Der Gerichtshof an der Kanzleistrasse, die durch den Blockrand verläuft, bleibt in seiner bisherigen Grösse erhalten. Die Erschliessung für Inhaftierte, Personal und Besuchende ist geschickt entflochten. Die direkten Zugänge zur Staatsanwaltschaft und zum Bezirksgericht sind auch künftig gewährleistet. Gestalterisch gesehen ist die Eingangsfassade geometrisch streng gegliedert. Im Erd- und vierten Obergeschoss sind die Fensteröffnungen etwas breiter geschnitten, sodass die Fassade klassisch in Basis, Mittelteil und Abschluss unterteilt ist. 

Das Siegerprojekt wird nun weiterentwickelt. Ziel der zuständigen kantonalen Baudirektion ist es, dem Regierungsrat und dem Kantonsrat im Jahr 2026 ein bewilligungsfähiges Bauprojekt vorzulegen.

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